CaniZert
Wir sind gerade dabei, die erforderlichen Nachweise zu erbringen und werden kommend als fachliche Stelle durch die Deutsche Akkreditierungstelle (DAkkS) akkreditiert. Das heißt, wir sind zukünftig berechtigt, Ausbildungsstätten nach § 12i Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes für die Ausbildung zu einer oder mehrerer Assistenzhundearten zuzulassen.
Bereits jetzt können wir durch Susanne Wille, als gelistete Prüferin für Assistenzhunde-Teams durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Prüfungen für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften abnehmen.
Hinweis: Das BMAS ist gemäß § 21 Absatz 4 AHundV berechtigt eine Auflistung mit prüfenden Personen und Verbänden zu veröffentlichen, die die Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 AHundV erfüllen. Prüfungen dieser Personen und Verbände gelten als qualifiziert im Sinne des § 21 Absatz 2 AHundV. Die Vorschrift bezieht sich auf Prüfungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, deren Ausbildungen vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben und die ihre Ausbildung mit einer Prüfung bis zum 30. Juni 2024 abschließen werden bzw. in vorangegangenen Jahren bereits abgeschlossen haben. Bei Ausbildungen, die ab dem 1. März 2023 beginnen, hat die Prüfung nach Anlage 6 der Verordnung zu erfolgen. Es handelt sich bei den hier aufgelisteten Prüferinnen und Prüfern somit nicht um akkreditierte Prüfer im Sinne des § 30 AHundV. Zur Akkreditierung beachten Sie bitte auch die Hinweise in den FAQ zu den neuen Regelungen in der Assistenzhundeverordnung.
Zukünftig stellen wir Fachprüfer, die berechtigt sind, die Prüfung zum Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nach AHundV. Zudem prüfen und bescheinigen wir die Erfüllung der Voraussetzungen als Fachprüfer gem. § 35 AHundV.