CaniZert

Zertifizierung von Ausbildungsstätten für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften

Zertifizierung von Assistenzhundetrainern nach AHundV

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387) wurden die Regelungen des Abschnitts 2b des Behindertengleichstellungsgesetzes zu Menschen mit Behinderungen mit Assistenzhunden geschaffen. Diese Regelungen legen insbesondere die Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden fest, die nicht als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, also Blindenführhunde, gewährt werden.

Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) regelt unter anderem die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern.

CaniZert ermöglicht Ihnen zukünftig die Zertifizierung als Ausbildungsstätte für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften.